Bitte mitbringen:
- alten Reisepass oder bei Neuausstellung Staatsbürgerschaftsnachweis, Geburtsurkunde und gegebenenfalls Heiratsurkunde
- 1 Passfoto
- Kosten: € 69,90
- Gültigkeit: 10 Jahre
Bei Eintragung eines Kindes:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Staatsbürgerschaftsnachweis des Vaters (bei ehelichen Kindern, sonst der Mutter)
- Kosten: € 26,30 (für Kinder unter 2 Jahre kostenlos)
- Eine Kindermiteintragung bleibt bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer des Reisepasses des Elternteils gültig. Sie wird mit dem 18. Geburtstag des Kindes ungültig, auch wenn der Reisepass ein späteres Ablaufdatum aufweist. Wird ein eigener Reisepass für das Kind beantragt, streicht die Passbehörde von Amts wegen das Kind aus dem Reisepass oder den Reisepässen, in denen es miteingetragen ist.
Kinderreisepass:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis des Kindes
- alter Reisepass des Kindes, wenn vorhanden
- 1 Passbild
- Kosten: kostenlos für Kinder unter 2 Jahren
€ 26,30 für Kinder unter 12 Jahren (ohne Chip) -
nicht USA-tauglich
€ 69,90 für Kinder unter 12 Jahre (mit Chip) -
USA-tauglich
€ 69,90 für Kinder über 12 Jahren
- Gültigkeit: für Kinder unter 2 Jahre: 2 Jahre
für Kinder unter 12 Jahren: 5 Jahre
für Kinder über 12 Jahren: 10 Jahre
HELP.GV.AT - Allgemeine Infos über den Reisepass
HELP.GV.AT - Antragsformular downloaden