Nächtigungsabgabe

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt2,00 € ; ab 17.12.2025 € 2,70

Zuständig

pro Nächtigung; pflichtig sind alle Personen ab dem 15. Lebensjahr!

Zusammensetzung der Fremdenverkehrsabgabe gesamt, pro Nacht und Kopf:

Fremdenverkehrsabgabe ab dem 15. Lebensjahr:

  • Nächtigungsabgabe € 2,70
  • Tourismusförderungsfond € 0,05
  • Müll € 0,21
  • Mobilitätsabgabe € 0,50

Gesamt:€ 3,46

Fremdenverkehrsabgabe bis zum 15. Lebensjahr:

  • Müll € 0,21

Gesamt: € 0,21