Zweitwohnsitzabgabe 40 m² bis 70 m²

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt148,00 € mit besonderer Nächtigungsabgabe

Zuständig

700,00 € wenn keine besondere Nächtigungsabgabe eingehoben wird

Verordnung (127 KB) - .PDF